Abschließender Antrag
Sie können sich Kurse einer anderen deutschen Universität anrechnen lassen.
Für den Studienbeginn ab dem 01.Oktober 2021 erfolgt keine gesonderte Zulassung mehr zum Prüfungsverfahren, da diese zeitgleich automatisch nach der Einschreibung erfolgt. Anträge auf Anerkennung müssen entsprechend nicht mehr im Rahmen der Zulassung gestellt werden, sondern können zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Es ist jedoch weiterhin zu empfehlen, einen Antrag möglichst zu Beginn des Studiums zu stellen.
Ab dem 01. Oktober 2021 müssen auch Studiengangwechsler innerhalb der Fakultät (z.B. ein Wechsel von Bachelor VWL zu Bachelor BWL) einen eindeutigen Antrag auf Anrechnung über diese Homepage erstellen und einreichen und somit die anzurechnenden Module konkret benennen.
Bitte denken Sie daran den unterschriebenen Antrag in unserem Anrechnungssystem hochzuladen, bevor Sie den Antrag abschicken. Wir können nur mit der Bearbeitung beginnen, wenn uns ein unterschriebener Antrag vorliegt.
Ablauf Abschließender Antrag
Abschließenden Antrag online stellen, Zeugnis hochladen und abschicken
Sie können einen Abschließenden Antrag direkt unter untenstehendem Link auf dieser Internetseite erstellen. Dort laden Sie bitte auch ihre von der zuständigen Behörde gesiegelte oder gestempelte Übersicht über alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen des vorhergehenden Studiengangs hoch.
Eventuell Nachweise nachreichen
Falls uns noch Nachweise fehlen, werden wir Sie auffordern, diese nachzureichen. Bitte schicken Sie uns diese innerhalb von zwei Wochen an unsere Mail- oder Postadresse. Sie können die Nachweise auch direkt in den Briefkasten vor dem WiSSPo im WiSo Erweiterungsbau einwerfen.
Eine persönliche Abgabe der Nachweise ist nicht notwendig. Die Bearbeitungszeit ist erheblich kürzer, wenn bereits bei der Antragsstellung alle Nachweise eingereicht werden.
Bearbeitungsphase
Nachdem wir alle nötigen Nachweise erhalten haben werden wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten.
Antrag abgeschlossen
Sie erhalten entweder einen Brief vom Prüfungsamt, oder Ihnen werden die ECTS direkt in KLIPS 2.0 gutgeschrieben.
Eventuell Nachweise abholen
Wer Nachweise in Form von Büchern oder Mitschriften bei uns eingereicht hat, muss diese wieder abholen. Fotokopien und ähnliche Nachweise können nicht abgeholt werden. Wir werden Sie per Email (Smail) kontaktieren und Ihnen mitteilen, ab wann Sie Ihre Nachweise beim WiSSPo abholen können.