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Abschließender Antrag

Sie können sich Kurse einer anderen deutschen Universität anrechnen lassen.

Für den Studienbeginn ab dem 01.Oktober 2021 erfolgt keine gesonderte Zulassung mehr zum Prüfungsverfahren, da diese zeitgleich automatisch nach der Einschreibung erfolgt. Anträge auf Anerkennung müssen entsprechend nicht mehr im Rahmen der Zulassung gestellt werden, sondern können zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Es ist jedoch weiterhin zu empfehlen, einen Antrag möglichst zu Beginn des Studiums zu stellen.

 

Ab dem 01. Oktober 2021 müssen auch Studiengangwechsler innerhalb der Fakultät (z.B. ein Wechsel von Bachelor VWL zu Bachelor BWL) einen eindeutigen Antrag auf Anrechnung über diese Homepage erstellen und einreichen und somit die anzurechnenden Module konkret benennen.

 

Bitte denken Sie daran den unterschriebenen Antrag in unserem Anrechnungssystem hochzuladen, bevor Sie den Antrag abschicken. Wir können nur mit der Bearbeitung beginnen, wenn uns ein unterschriebener Antrag vorliegt.

 

Ablauf Abschließender Antrag